Tausende von Bankkunden, die auf Empfehlung ihrer Anlageberater Lehman-Zertifikate erworben haben, mussten feststellen, dass die Papiere nach der Insolvenz der US-Bank praktisch wertlos sind.
Obwohl es sich um eine hochkomplexe Anlageform mit besonderen Risiken – es besteht kein Schutz über den Deutschen Einlagensicherungsfonds – handelt, sind die Beratungen nach Auskunft vieler Anleger nur sehr oberflächlich, teilweise am Telefon ohne schriftliche Unterlagen und ohne eine besondere Risikobelehrung erfolgt.
Die Frage, ob die Banken, vornehmlich die Dresdner Bank, die Citybank sowie die Frankfurter Sparkasse, in derartigen Fällen ihren Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sind, beschäftigt zunehmend die Gerichte. Die Schwierigkeit für den geschädigten Anleger besteht dabei darin, dass er der Bank einen Beratungsfehler nachweisen muss.
Jetzt hat das Landgericht Hamburg erstmals mit Urteil vom 23.06.09 (Az. 310 O 4/09) einem Kunden der Hamburger Sparkasse, der Lehman-Zertifikate erworben hatte, eine Entschädigung zugesprochen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Sparkasse nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der Gewinnmarge sowie das eigene wirtschaftliche Interesse am Verkauf der Zertifikate aufgeklärt.
Es stützt sich hierbei auf eine im Mai dieses Jahres ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 12.05.09, Az. XI ZR 586/07), die klargestellt, dass sich die Beweislast praktisch umkehrt, wenn die Bank an der Vermittlung selbst verdient hat. In diesen Fällen muss die Bank nachweisen, dass sie über erhaltene Provisionen aufgeklärt hat. Entsprechendes dürfte für Gewinnmargen, wie sie im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten üblich waren, gelten.
In der aktuellen Rechtsprechung wird eine Tendenz zur Stärkung der Anleger- und Verbraucherrecht deutlich, allerdings müssen die Erfolgsaussichten einer Klage in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen konnten bereits geschädigte Anleger durch “Kulanzzahlungen“ zumindest für einen Teil ihres Schadens Ersatz erlangen.
Susanne Eue
Rechtsanwältin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalanlagerecht im Deutschen Anwaltsverein





